Denkmalschutz

Denkmalschutz

Konzeption

Herausgeber: Untere Denkmalschutzbehörde Steglitz -Zehlendorf von Berlin
Konzept und Realisation: Dr. Susanne Willen, BAU + GESCHICHTE
www.willen-bauplusgeschichte.de
Farbfotos 2009/2010: Susanne Willen

Berlin im März 2011

Denkmalschutz

Denkmalliste des Landes Berlin

flurkartedenkmal

 

Denkmalschutz Recht

Aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen wurde die Siedlung bereits 1983 unter Denkmalschutz gestellt. Sie ist als Denkmalbereich (Gesamtanlage) in der Berliner Denkmalliste vom 15. Mai 2001 (Amtsblatt Berlin Nr. 29 vom 14. Juni 2001) wie folgt verzeichnet:

Am Heidehof 1–54, Siedlung Am Heidehof,
1923–24 von Mebes & Emmerich (D)
Bergengruenstraße 55–55 A
Niklasstraße 31/53
Potsdamer Chaussee 18–22 A

Der Denkmalschutz erstreckt sich auf den gesamten Denkmalbereich, sowohl auf die Wohngebäude (Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser) als auch auf die dazugehörigen Freiflächen (d.h. öffentliche und private Grünanlagen, Straßen und Wege). Die 1928 vomgleichen Architektenteam errichteten Erweiterungsbauten im Eckbereich von Niklasstraße und Bergengruenstraße (Niklasstr. 31/31a/33/33a, Bergengruenstr. 55–55 A) sind Bestandteil des Denkmalbereichs; sie werden jedoch im vorliegenden denkmalpflegerischen Konzept nicht berücksichtigt, da sie sich gestalterisch von der Erstbebauung deutlich absetzen.

Gemäß § 1 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) vom 24. April 1995 (GVBI. S. 274), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBI. S. 396), ist es die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den
Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.

Alle Grundstücke mit Gebäuden oder Gärten, die als Bau- oder Gartendenkmal bzw. als Bestandteil eines Denkmalbereichs in der Berliner Denkmalliste vom 15. Mai 2001 (Amtsblatt Berlin Nr. 29 vom 14. Juni 2001) verzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln). Dazu können, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Denkmalliste oder der Schutzgutausweisung erwähnt ist, auf dem Grundstück befindliche Nebenanlagen, die Außenanlagen sowie Innenausstattungen der Gebäude gehören.

Denkmalschutz Verwaltung

1 Information, Beratung, Genehmigungen

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Untere Denkmalschutzbehörde
Postanschrift: Postfach: 14160 Berlin
Fax: 90299-7725
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3. 14163 Berlin
E-Mail: denkmalschutz@ba-sz.berlin.de
Homepage: http://www. steglitz-zehlendorf.de/denkmalschutz

Baudenkmalpflege
Frau Brunk Zi. E 209
Tel.: 90299-7978

Freiflächen und Außenanlagen
Herr Schmohl Zi. E 217
Tel.: 90299-5339

Sprechzeiten
dienstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Termine