Straße Am Heidehof | Info Verkehrsrecht

Es ist ein schwieriges Thema. Aber eigentlich auch nicht!

 

Eigentlich wollen doch alle Sicherheit für alle Bewohner auf unserer Straße. Aber es gibt immer noch Verkehrsteilnehmer, denen ihr Tempo / Spaß / Ego / Macht noch wichtiger ist.

 

Hier für alle als Info zur Rechtslage

(gerne auch zur Weitergabe an unwissende Nachbarn und Besucher)

 

Die Straße „Am Heidehof“

ist ein verkehrsberuhigter Bereich

(umgangssprachlich häufig auch Spielstraße und Wohnstraße bezeichnet)

  • Es wird mit dem Verkehrszeichen 325.1 beschildert
  • Hier darf nur mit Tempo 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit) gefahren werden
  • Fußgänger haben Vorrang | Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
  • Im Falle eines Unfalls ist immer der Autofahrer schuld, da seine Geschwindigkeit nicht angepasst war
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Werden solche Flächen neu angelegt, dann wird zwischen Bürgersteig und Fahrbahn (extra) kein Unterschied gestaltet.

Dahe bitte haltet Euch daran:

  • Bitte nur zum Be- Entladen parken. Nicht über viele Stunden
  • Auch Paketdientse und Handwerker dürfen nicht auf dem Gehweg parken, der wird dadurch massiv beschädigt. Das kostet uns regelmäßig viel Geld. So komisch das klingt: Lastwagen müssen auf der Fahrbein bleiben, oder einen Parkplatz aufsuchen. Auf den Bürgersteig gehören LKW s und Kleintransporter nie!
  • Wer zu schnell fährt ist weder mutig noch witzig. Dieses Verhalten ist asozial und unverantwortlich

 

 

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