Unsere Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft WEG wurde von einem Mitglied verklagt. Er / die Gruppe wollte klären lassen, ob die seit langem erfolgreiche Praxis – zweier Untergemeinschaften – auch wirklich den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Die Richterin hat festgestellt, dass der Umwandler (Deutschbau) einen Formfehler begangen hat, daher gibt es jetzt doch keine Untergemeinschaften mehr. Das wird uns einen Berg Probleme und Kosten bringen!
(Aber so ist Gericht, der Sinn des Urteils wird nicht bewertet).
Hiermit ein „Danke“ für 15.000 € Prozesskosten zu Ungunsten der Eigentümer an die klageführenden Jungs!
Was wird sich ändern:
- Alle Beschlüsse (zu jeder Türklinke und jeder Instandhaltung), zu Kosten und Perspektiven und somit natürlich auch die Durchführung aller Eigentümerversammlungen muss ab sofort gemeinsam erfolgen.
- Es gibt einen gemeinsamen Wirtschaftsplan
- und (nur noch) einen gemeinsamen Verwaltungsbeirat.
- Die unterschiedlich angesparten Rücklagen müssen aufgeteilt und neu erhoben werden (!).
- Beide Siedlungsteile (Am Heidehof / Potsdamer) tragen ab sofort die Kosten für Baumaßnahmen des anderen Siedlungsteils mit.
Mehr dazu auf der – gemeinsamen – Eigentümerversammlung im November